Die Hochzeit, auch Vermählung, Trauung oder Heirat genannt, ist
die Eheschließung zweier Menschen, die den Rest ihres Lebens miteinander
verbringen möchten.
Das Wort Heirat entstand im Germanischen und bedeutet Haus,
Hausgemeinschaft, während sich der Begriff der Trauung auf die zu
leistende Treue zwischen Braut und Bräutigam bei der Hochzeit
zurückführen lässt.
Entstehung und Geschichte der Hochzeit
Der Begriff der Hochzeit entstand schon im Mittelalter und
bedeutete eine festliche, hohe Zeit. Allerdings wurden fast alle
damaligen Hochfeste so bezeichnet, so auch Weihnachten, Pfingsten und
Ostern. Erst viele Jahre später reduzierte sich die Begrifflichkeit
allein auf das Fest der Eheschließung. Zu Zeiten des Mittelalters galten
formelle Trauungen zwar als üblich, jedoch wurden auch heimliche und
freie Zeremonien rechtlich anerkannt.
Nach der Reformation entstand der Gedanke, von weltlicher wie
protestantischer Seite und etwas später auch von der katholischen
Kirche, dass die Eheschließung Voraussetzung für sexuelle Kontakte
zweier Menschen sei. Bis zu diesem Zeitpunkt waren die meisten Partner
offiziell Junggesellen und Jungfrauen. Dennoch konnten viele Paare nicht
heiraten, da es als Voraussetzung galt, die Familie dann auch
unterhalten zu können.
Die Ehe wurde bis 1770 von einem Stellvertreter geschlossen, auch
Handschuhehe genannt, das heißt der Bräutigam war nicht anwesend und
wurde von einem Gesandten vertreten.
Im zweiten Weltkrieg etablierte sich eine den Umständen
angepasste besondere Form der Eheschließung: die Ferntrauung. Der, sich
im Krieg befindende Soldat musste nicht persönlich an der Zeremonie
teilnehmen.
Bis vor einem Jahr galt hier in Deutschland die „Zivilehe“, das
heißt es durften nur schon standesamtlich getraute Paare die Zeremonie
in der Kirche begehen.
Bräuche und Traditionen
Am Abend vor der Hochzeit feiert das Brautpaar traditionell mit
den Hochzeitsgästen den Polterabend. Dabei wird von den Freunden und
Verwandten der zukünftigen Eheleute altes Geschirr zerschlagen: ganz
nach dem Sprichwort „Scherben bringen Glück“!
Aber es existieren noch sehr viele andere Bräche, die dem frisch
vermählten Paar Glück und eine lange Ehe garantieren sollen. Um böse
Geister von der Braut fernzuhalten, entwickelte sich die Tradition, die
Brautjungfern so zu kleiden, dass sie der Braut möglichst ähnlich sehen.
Das sollte die Geister verwirren und sie konnten nicht erkennen, welchen
von ihnen die Braut ist. Und auch der Brauch, dass die Braut von ihrem
frisch angetrauten Ehemann über die Türschwelle getragen wird, hat
seinen Ursprung in früheren Zeiten: Unter der Schwelle hausten einer
Legende nach, damals Geister, und so wurde die Braut von ihnen
verschont, da sie die Türschwelle nicht betreten musste.
Zu Zeiten des Mittellalters wurde dem Bräutigam vor der
Hochzeitszeremonie ein Speer, ein Schwert und ein Hut übergeben. Diese
Gegenstände symbolisierten den Schutz der Braut, unter dem sie von nun
an stehen wird.
Die Zeremonie
Am Tag der Hochzeit möchte das Paar mit all seinen Freunden und
Verwandten ein wunderschönes Fest feiern. Egal ob im kleinen oder großen
Rahmen: ein Hochzeitsfest ist immer eine schöne Gelegenheit, mit lange
nicht gesehenen Familienmitgliedern und alten Schulfreunden gemeinsam zu
feiern.
Es wird zwischen einer Standesamtlichen, Kirchlichen und Freien
Trauung unterschieden. Bei der Standesamtlichen Trauung bezeugen meist
zwei Trauzeugen die Eheschließung durch den Standesbeamten. Im Anschluss
kann zusätzlich noch die Kirchliche Trauung folgen.
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Diese ist in der evangelischen Kirche ein Segensgottesdienst, das
heißt, sie hat nur rituelle Bedeutung und keine kirchenrechtliche
Relevanz. Nur in den Ländern, in denen Staatskirchen bestehen und die
Kirche und der Staat nicht voneinander getrennt sind, gilt die
Kirchliche Trauung auch zivilrechtlich. In den meisten Kirchen werden
nur verschiedengeschlechtliche Paare getraut, die Mitglied in der Kirche
sind. Wird eine Kirchliche Segnung anstatt einer Kirchlichen Trauung
durchgeführt, so können diese auch gleichgeschlechtliche Paare
vollziehen. Nach einer Standesamtlichen Trauung können zum Beispiel
homosexuelle Paare zusätzlich in der Kirche gesegnet werden.
Alternativ können sich Paare auch in einer feierlichen Zeremonie
frei trauen lassen. Dies bietet sich vor allem für Partner an, die zwei
verschiedenen Konfessionen angehören oder gar nicht in der Kirche sind.
Diese freie Trauung, die von Theologen oder ausgebildeten
Hochzeitsredner abgehalten wird, ist aber weder zivilrechtlich noch
kirchenrechtlich relevant.
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